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Handys sind heute ein fester Bestandteil der Lebenswelt junger Menschen und haben einen erheblichen Einfluss auf den Schulalltag. Daher bedarf es an Schulen klarer und verbindlicher Regeln, damit ein unregulierter Medienkonsum die Konzentration im Unterricht und das soziale Miteinander in den Pausen nicht beeinträchtigt.

Daher haben wir für die GGS Beckrath folgende Regelungen verbindlich vereinbart:

1.Nutzung digitaler Endgeräte im Schulalltag

1.1. Allgemeine Regelungen

Auf dem Schulgelände (Gebäude wie Schulhof und Sportstätten) ist die private Nutzung von Handys und Smartwatches grundsätzlich untersagt.

Während des Unterrichts und schulischen Veranstaltungen (Tagesausflüge, St. Martin, Projektwochen, …) müssen digitale Geräte ausgeschaltet sein; sie müssen in der Tasche aufbewahrt werden.

Bei mehrtägigen Klassenfahrten verbleiben digitale Endgeräte Zuhause.

Ton-, Bild- und Videoaufnahmen sind ohne ausdrückliche Erlaubnis untersagt.

1.2. Sonderregelungen

Dringende Fälle: Schülerinnen und Schüler dürfen im Sekretariat oder in Absprache mit einer Lehrkraft ihre Eltern kontaktieren.

Medizinische Gründe: Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen auf ein digitales Gerät angewiesen sind, können eine Ausnahmegenehmigung bei den Klassenlehrerinnen oder Klassenlehrern beantragen.

Lehrkräfte und Schulpersonal sollen aufgrund ihrer Vorbildfunktion Handys ausschließlich in dienstlichen Zusammenhängen oder zu Unterrichtszwecken im Klassenraum nutzen.

2. Konsequenzen bei Verstößen

Verstöße gegen die Handyordnung können erzieherische Einwirkungen und/oder Ordnungsmaßnahmen (§ 53 SchulG) nach sich ziehen: Im Rahmen der zu treffenden Entscheidungen sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen.

Eine Orientierung bietet der folgende Rahmen:

Verstoß

 

Maßnahme

Erstmalige Missachtung der Regeln

In der Regel Ermahnung durch Lehrkraft

Wiederholte Nutzung trotz Ermahnung

In der Regel temporäre Wegnahme und Einbehaltung des Gerätes (regelhaft bis Ende des persönlichen Schultages)

Wiederholter oder schwerwiegender Verstoß (z.B. heimliche Aufnahmen, Störungen des Unterrichts)

In der Regel Elternkontakt, Einbehaltung des Geräts, verbunden mit Abholung durch Eltern und Elterngespräch

Nutzung bei Klassenarbeiten oder Tests

Wertung als Täuschungsversuch

Verbreitung strafbarer Inhalte (z.B. Cybermobbing, gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Inhalte)

Information an die Schulleitung, ggf. Anzeige bei den zuständigen Behörden und erzieherische Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahmen

3. Kommunikation und Transparenz

Diese Ordnung wird zu Schuljahresbeginn in allen Klassen vorgestellt. Sie ist auf der Schulhomepage einsehbar. Erziehungsberechtigte werden über die Regelungen auf den Elternabendenden informiert.

4. Inkrafttreten und Überprüfung

Diese Ordnung tritt am 07.10.2025 in Kraft und wird jährlich durch die Schulkonferenz überprüft. Anpassungen erfolgen auf Grundlage von Evaluationen und schulischen Bedarfen.

Mönchengladbach, den 06.10.2025

Im Namen der Schulkonferenz

Elfriede Rademakers, Rektorin