Enger Weg 38, 41189 Mönchengladbach
Handys sind heute ein fester Bestandteil der Lebenswelt junger Menschen und haben einen erheblichen Einfluss auf den Schulalltag. Daher bedarf es an Schulen klarer und verbindlicher Regeln, damit ein unregulierter Medienkonsum die Konzentration im Unterricht und das soziale Miteinander in den Pausen nicht beeinträchtigt.
Daher haben wir für die GGS Beckrath folgende Regelungen verbindlich vereinbart:
Auf dem Schulgelände (Gebäude wie Schulhof und Sportstätten) ist die private Nutzung von Handys und Smartwatches grundsätzlich untersagt.
Während des Unterrichts und schulischen Veranstaltungen (Tagesausflüge, St. Martin, Projektwochen, …) müssen digitale Geräte ausgeschaltet sein; sie müssen in der Tasche aufbewahrt werden.
Bei mehrtägigen Klassenfahrten verbleiben digitale Endgeräte Zuhause.
Ton-, Bild- und Videoaufnahmen sind ohne ausdrückliche Erlaubnis untersagt.
Dringende Fälle: Schülerinnen und Schüler dürfen im Sekretariat oder in Absprache mit einer Lehrkraft ihre Eltern kontaktieren.
Medizinische Gründe: Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen auf ein digitales Gerät angewiesen sind, können eine Ausnahmegenehmigung bei den Klassenlehrerinnen oder Klassenlehrern beantragen.
Lehrkräfte und Schulpersonal sollen aufgrund ihrer Vorbildfunktion Handys ausschließlich in dienstlichen Zusammenhängen oder zu Unterrichtszwecken im Klassenraum nutzen.
Verstöße gegen die Handyordnung können erzieherische Einwirkungen und/oder Ordnungsmaßnahmen (§ 53 SchulG) nach sich ziehen: Im Rahmen der zu treffenden Entscheidungen sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen.
Eine Orientierung bietet der folgende Rahmen:
Verstoß |
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Maßnahme |
Erstmalige Missachtung der Regeln |
In der Regel Ermahnung durch Lehrkraft |
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Wiederholte Nutzung trotz Ermahnung |
In der Regel temporäre Wegnahme und Einbehaltung des Gerätes (regelhaft bis Ende des persönlichen Schultages) |
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Wiederholter oder schwerwiegender Verstoß (z.B. heimliche Aufnahmen, Störungen des Unterrichts) |
In der Regel Elternkontakt, Einbehaltung des Geräts, verbunden mit Abholung durch Eltern und Elterngespräch |
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Nutzung bei Klassenarbeiten oder Tests |
Wertung als Täuschungsversuch |
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Verbreitung strafbarer Inhalte (z.B. Cybermobbing, gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Inhalte) |
Information an die Schulleitung, ggf. Anzeige bei den zuständigen Behörden und erzieherische Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahmen |
Diese Ordnung wird zu Schuljahresbeginn in allen Klassen vorgestellt. Sie ist auf der Schulhomepage einsehbar. Erziehungsberechtigte werden über die Regelungen auf den Elternabendenden informiert.
Diese Ordnung tritt am 07.10.2025 in Kraft und wird jährlich durch die Schulkonferenz überprüft. Anpassungen erfolgen auf Grundlage von Evaluationen und schulischen Bedarfen.
Mönchengladbach, den 06.10.2025
Im Namen der Schulkonferenz
Elfriede Rademakers, Rektorin
Einleitung
Gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz sind die Schulen verpflichtet in einem Hygieneplan innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen. Mit dem Hygieneplan wird der Zweck verfolgt, Infektionsrisiken in der betreffenden Einrichtung zu minimieren. Der Hygieneplan wird hinsichtlich seiner Aktualität regelmäßig überprüft und verändert. Insbesondere die Coronakrise im Jahr 2020 machen besondere Maßnahmen erforderlich.
Die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales bleibt eine der wesentlichen Rechtsquellen für den Infektionsschutz an den Schulen in Nordrhein-Westfalen. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf dessen Webseite allgemein zugänglich: https://www.mags.nrw/
Die Kinder an unserer Schule werden im Sinne der Gesundheitsförderung und – erziehung immer zum Beginn eines neuen Schuljahres und nach Bedarf über die Notwendigkeit der Hygiene unterrichtet. Außerdem wird der Hygieneplan den Lehrerinnen, Mitarbeitern der OGS und Betreuung sowie dem Hausmeister ausgehändigt. In der Ferienkonferenz wird der Hygienplan besprochen und evaluiert.
In Schulen befinden sich Erwachsene und Kinder oftmals auf engem Raum. Daher wurden im Rahmen der Coronakrise an vielen Stellen im Schulgebäude Abstandsmarkierungen angebracht und „Einbahnstraßenregelungen“ festgelegt, so dass sichergestellt ist, dass der geforderte Mindestabstand gewahrt bleibt.
Eine besondere Herausforderung stellt die Bussituation dar. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt Maskenpflicht – auch für die Schulkinder.
Alle Schüler*innen und alle weiteren Personen müssen ab 13.8.2020 auf Schulgebäude zum besseren Schutz eine Mund-Nase-Bedeckung tragen (Visiere reichen nicht). Ausnahme: Die Schüler*innen sitzen an ihrem festen Platz und es findet Unterricht statt. Im Sportunterricht, der im Freien stattfindet, kann auf den Mund-Nase-Schutz verzichtet werden.
Soweit Lehrkräfte im Unterricht den Mindestabstand von 1,50 Meter nicht sicherstellen können, haben auch diese eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Hygieneanforderungen im Schulgebäude
Die Gebäude der GGS Beckrath wurden zu unterschiedlichen Zeiten errichtet und es wurden in den letzten Jahren mehrere bauliche Veränderungen – insbesondere bezüglich des Brandschutzes – vorgenommen. Neben den Fluren gibt es nun aus jedem Klassenraum einen zweiten Fluchtweg.
Da Teile des Gebäudes nach Süden ausgerichtet sind, heizen sich einige Räume des sog. Neubaus (errichtet im Jahr 2008) sehr schnell auf. Durch Sonnenschutzrollos und wachsende Bäume, die Schatten spenden sowie regelmäßiges Lüften vor Schulbeginn wird versucht, die Temperatur auch im Sommer möglichst niedrig zu halten.
Dabei ist das Stoßlüften dem Dauerlüften vorzuziehen, da dann ein schnellerer Luftaustausch erfolgt, es sei denn, dass ein Wind weht.
Der sog. Altbau (Baujahr 1965) ist in Teilen ebenerdig und liegt weitestgehend im Schatten von altem Baumbestand. Zum Schulgelände gehören weiterhin ein Bungalow aus dem Jahr 1965, indem zwei Betreuungsgruppen untergebracht sind und eine Turnhalle.
Jeder Klassenraum, die Turnhalle, der Betreuungspavillion und die Ogata haben ein Handwaschbecken sowie einen Seifenspender und einen Handtuchhalter für Einwegtücher. Zusätzlich wurden zwei Waschbecken in den Fluren des Neubaus im Rahmen der Coronakrise 2020 mit Seifenspendern und Einmalhandtüchern ausgestattet.
1.Hygiene in den Klassenräumen und auf den Fluren
Die Schülerinnen und Schüler (SuS) erledigen in ihren Klassen die Grobreinigung der Fußböden durch Aufsammeln von Papieren und fegen im Rahmen von Klassendiensten einige Bereiche des Raumes. Hierfür werden am Ende des Unterrichtstages die Stühle hochgestellt.
Die zuletzt in den Klassen tätige Lehrkraft achtet auf die Einhaltung dieser Regeln.
1.1 Lufthygiene
Die Lehrerinnen und Lehrer sowie alle pädagogischen Mitarbeitern sind angewiesen, mehrmals täglich ist in den Klassenräumen eine ausreichende Lüftung durch Querlüftung/Stoßlüftung durch gekippte, geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen.
1.2 Garderoben
Jacken und ggf. Schals, Mützen etc. werden an Garderoben im Flur vor dem Klassenraum (Altbau) und in Fächerschränken im Flur vor dem Klassenraum (Neubau) aufbewahrt. Regelmäßig achten die Klassenlehrer darauf, zurückgebliebene Kleidungsstücke an die SuS zurückzugeben. Herrenlose Kleidungsstücke werden in einer „Fundkiste“ im Foyer der Schule gesammelt und einmal im Jahr zu wohltätigen Zwecken abgegeben. Die Kinder (und Eltern) werden regelmäßig aufgefordert, die Fundkiste nach Kleidung der Kinder durchzuschauen. Aufgrund der engen Flursituation kann die Forderung, die Ablagen für die Kleidung ohne Kontakt der Kleidungsstücke untereinander zu gestalten zur Zeit nicht umgesetzt werden.
Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass z. B. Läuse übertragen werden. Es ist geplant, auch für den Altbau eine ähnliche Garderobenlösung wie für den Neubau umzusetzen.
1.3 Reinigung der Flächen und Fußböden
Für die Reinigung des Gebäudes ist der Schulträger verantwortlich. Die Klassenräume und Flure werden im Wechsel alle zwei Tage nass gereinigt. Die Mülleimer werden täglich geleert. Auf eine sachgerechte Mülltrennung wird in den Räumen geachtet.
Einmal im Jahr findet eine Grundreinigung statt, bei der auch die leer geräumten Regale in den Klassen ausgewaschen werden.
Änderungen während der Coronakrise: Ab April 2020 werden die Fußböden bis auf weiteres in den Klassen- und Unterrichtsräumen schultäglich gereinigt. In den Sanitär- und Nassbereichen werden die Fußböden schultäglich gereinigt und zusätzlich 2 x pro Woche desinfiziert. Die Handkontaktflächen werden täglich gereinigt.
1.4 Umgang mit Spielzeugen, Lern- und Beschäftigungsmaterialien
Eine regelmäßige Reinigung von Lernmaterialien erfolgt nicht. Viele Lernmaterialien sind jedoch personalisiert und werden nur vom jeweiligen Kind benutzt. Besonders verschmutzte Materialien werden von den Lehrerinnen und Lehrern bei Bedarf gereinigt.
In der Ogata werden Textilien wie Bezüge in regelmäßigen Abständen erneuert oder bei mindestens 60 Grad gereinigt.
2. Hygiene im Sanitärbereich
2.1 Ausstattung
In allen Klassenräumen sind Flüssigseife aus Spendern, Papierhandtücher und Papierbehälter vorhanden. Bei Bedarf werden die Papierbehälter sowie das Toilettenpapier durch den Hausmeister nachgefüllt.
Die Papierabwurfbehälter sind mit einem Beutel versehen und werden täglich entleert.
Die Lehrertoiletten sind zudem mit einem Hygieneeimer und mit einem Händedesinfektionsspender ausgestattet.
2.2 Handreinigung und persönliche Hygiene der Kinder
Die Handreinigung ist der wichtigste Bestandteil der Hygiene. Auf die Handreinigung ist besonders
In der Coronapandemie werden ab Mai 2020 die Hände zusätzlich vor Unterrichtsbeginn und vor und nach der Pause im Klassenraum mit Wasser und Seife gereinigt.
Mit den SuS wird die Bedeutung der Hygiene zu Beginn eines Schuljahres und bei aktuellen Ereignissen (Grippewelle 2018 und Corona 2020) noch einmal besprochen und sie werden im Bedarfsfall darauf hingewiesen. Außerdem wurden zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 in allen Klassenräumen, den Kinder- und Lehrertoiletten am Waschbecken Aufkleber mit einer Anleitung (in Wort und Bild) zum richtigen Händewaschen angebracht.
Die Wassertemperatur hat keinen Einfluss auf die Reduktion der Mikroorganismen. Daher reicht für das Waschen der Hände auch kaltes Wasser. Viel wichtiger sind die Dauer des Händewaschens und das Maß der Reibung beim Einseifen der Hände.
https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/
Im Zuge der Coronapandemie wurden die Hygieneregeln kindgerecht formuliert und bebildert. Der Hygieneplan für die Kinder (s. Anlage) wurde im Schaukasten veröffentlicht, in jedem Klassenraum aufgehängt und er wird mit den Kindern besprochen, sobald sie wieder die Schule besuchen dürfen.
Desinfektionsmittel sollen nach Vorgabe des Schulträgers vornehmlich dort eingesetzt werden, wo das Händewaschen mangels Waschbecken nicht möglich ist. Da wir in allen Räumen Waschbecken, Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung haben, ist mitgebrachtes Desinfektionsmittel bei uns nicht erlaubt. Das Waschen der Hände ist der wichtigste Bestandteil der Hygiene, denn hierbei wird die Keimzahl auf den Händen erheblich reduziert. Außerdem enthalten Desinfektionsmittel Inhaltsstoffe, die nicht nur den Mikroorganismen, sondern auch Körper und Umwelt schaden können. Zum einen können sie Allergien, Ekzeme oder Vergiftungen auslösen - vor allem auch, wenn sie in falschen Dosierungen verwendet werden.
2.3 Flächenreinigung und - desinfektion
Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken, Fußboden werden täglich beziehungsweise nach Bedarf feucht gereinigt. Bei Verschmutzung mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der Kontamination eine prophylaktische Wisch-Desinfektion mit einem mit Desinfektionsmittel aus der Liste des Verbunds für angewandte Hygiene (VAH) getränkten Einmaltuch erforderlich. Dabei sind Arbeitsgummihandschuhe zu tragen.
3. Küchenhygiene
Unsere Schule verfügt über keine Schulküche oder eigene Mensa. In der Ogata befindet sich eine voll ausgestatte Ausgabeküche mit Backofen. Im Lehrerzimmer ist ebenfalls eine Küchenzeile mit Backofen.
Nach Absprache kann die Küche des Lehrerzimmers von den Lehrern benutzt werden. Ein Rahmenthema stellt die gesunde Ernährung dar, weshalb auch im Unterricht mit Lebensmitteln umgegangen wird. Auch in anderen Zusammenhängen werden Lebensmittel genutzt, z. B. gesundes / gemeinsames Frühstück, Backen von Plätzchen oder Waffeln. Daher werden hier die Angaben des Muster-Hygieneplans NRW übernommen.
3.1 Allgemeine Anforderungen
Beim Umgang mit Lebensmitteln kann eine erhöhte Infektionsgefahr durch Krankheitserreger bestehen, die direkt oder indirekt auf den Menschen übertragen werden können. Durch das Kochen und Hauswirtschaften mit den Kindern sollen die Kinder in den Umgang mit Lebensmitteln eingeführt werden.
Vor jedem gemeinsamen Kochen ist darauf zu achten, dass die Hände gründlich gewaschen werden, dass lange Haare zusammenzubinden sind. Personen mit infizierten Wunden oder Hautkrankheiten, bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können, dürfen in der Küche nicht beschäftigt werden. Gleiches gilt für Personen, die an einer Infektionskrankheit im Sinne § 42 IfSG erkrankt sind, zum Beispiel an einer infektiösen Gastroenteritis.
Das Küchenpersonal der Ogata ist gemäß § 43 IfSG einmal jährlich über die Tätigkeitsverbote zu belehren. Das Küchenpersonal ist darüber hinaus einmal jährlich lebensmittelhygienisch zu schulen. Die Belehrung ist schriftlich zu dokumentieren.
3.2 Händedesinfektion
Eine Händedesinfektion mit Mitteln der Liste des VAH für die in der Küche der Ogata Beschäftigten (Personal) ist in folgenden Fällen erforderlich:
Die Durchführung der hygienischen Händedesinfektion hat sorgfältig zu erfolgen unter Einbeziehung aller Innen- und Außenflächen einschließlich der Handgelenke, Fingerzwischenräume, Fingerspitzen, Nagelfalz und Daumen. Bitte die Menge des Desinfektionsmittels, 3-5 ml, und 30 Sekunden Einwirkungszeit pro Händedesinfektion beachten. Händedesinfektionsmittel sollte über einen Wandspender angeboten werden. Flüssigseife und Einmalhandtücher sind an den Händewaschplätzen ebenfalls vorzuhalten.
3.3 Flächenreinigung und –desinfektion
Die Fußböden im Küchenbereich sind täglich zu reinigen. Eine Flächendesinfektion ist erforderlich
Flächen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, sind danach mit klarem Wasser abzuspülen. Es dürfen nur durch die Deutsche Gesellschaft für Veterinärmedizin (DGV) geprüfte und für den Lebensmittelbereich zugelassene Desinfektionsmittel verwendet werden.
3.4 Lebensmittelhygiene
Um einem Qualitätsverlust von Lebensmitteln zum Beispiel durch den Befall von Schädlingen/Mehlwürmern vorzubeugen, sind Lebensmittel sachgerecht zu verpacken (zum Beispiel Umverpackungen, Eimer) und die Verpackungen mit dem Anbruchsdatum/Verarbeitungsdatum und einer Inhaltskennzeichnung zu versehen. Folgende betriebseigene Kontrollen der Lebensmittel sind durchzuführen:
3.5 Tierische Schädlinge
Die Küche ist regelmäßig auf Schädlingsbefall zu kontrollieren, bei Befall sind Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durch eine Fachfirma zu veranlassen.
4. Trinkwasserhygiene
Das in den Schulen verwendete Wasser muss der Trinkwasserverordnung entsprechen. Um Stagnationsproblemen vorzubeugen, sollte das Wasser nach den Ferien und am Wochenende ca. 5 Minuten bzw. bis zur erreichten Temperaturkonstanz ablaufen.
5. Hygiene in der Turnhalle
Für die Hygiene in der Turnhalle ist die Stadt Mönchengladbach zuständig. Jeder Sportlehrer meldet Auffälligkeiten der Schulleitung. Die Sportlehrer achten darauf, dass die Sporthalle nicht mit Straßenschuhen betreten wird.
Die Turnhalle darf für schulische Zwecke zur Zeit nicht genutzt werden.
6. Hygiene im Schwimmbad
Den hygienischen Anforderung im Schwimmbad gerecht zu werden, obliegt den Betreibern des Bades. Die Schwimmlehrer achten jedoch darauf, dass sich die SuS vor und nach dem Betreten des Bades duschen und Barfußgänge nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Auf das Abtrocknen insbesondere der Zehenzwischenräume ist zu achten, um Pilzinfektionen zu vermeiden.
Personen mit infizierten Hautveränderungen dürfen die Schwimmbadräume nicht betreten.
7. Erste Hilfe
Ein Raum wird multifunktional als Hausmeister- und Erste-Hilfe-Raum benutzt. Es ist mit einer Krankenliege und einem Verbandkasten nach DIN 13169 ausgestattet. Hier sind eine Wolldecke, ein Mülleimer, Papierhandtücher, Abfallbeutel, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel (Hand- und Flächendesinfektion) vorhanden. Eine Zahnbox ist ebenfalls vorhanden.
Kinder, die im Laufe des Vormittags erkranken, warten separat vor der Klasse oder unter Aufsicht im Foyer auf die abholenden Eltern. Sollte das Kind liegend auf die Eltern oder einen Krankenwagen warten müssen, trifft der Hausmeister entsprechende Hygienemaßnahmen, damit das Kind auf der Liege im Erste-Hilfe-Raum warten kann.
Die Ersthelferinnen oder der Ersthelfer trägt bei der Wundversorgung Einmalhandschuhe und desinfiziert sich vor und nach der Hilfeleistung die Hände. Ein Flächendesinfektionsmittel steht für die Reinigung der kontaminierten Flächen bereit.
Sanitätstaschen nach DIN 13160 befinden sich für alle zugänglich im Lehrerzimmer. Die Materialien werden halbjährlich überprüft und bei Bedarf ergänzt oder ersetzt. Alle Kollegen sind mitverantwortlich, dass entnommen Materialien der Sicherheitsbeauftragten genannt werden.
Verbrauchte Materialien (z. B. Einmalhandschuhe, Pflaster) werden umgehend ersetzt. Der Hausmeister kontrolliert regelmäßig den Erste-Hilfe-Kasten und ersetzt verbrauchte Materialien.
An besonders gekennzeichneten Stellen befinden sich im Gebäude Feuerlöscher, die auf Veranlassung des Schulträgers regelmäßig gewartet werden. Zwei Kollegen wurden im Schuljahr 2018/2019 als Brandschutzhelfer ausgebildet und haben die Basisinformationen im Rahmen einer Lehrerkonferenz weitergegeben.
Das Kollegium nimmt regelmäßig (alle 2 Jahre) an einem Erste-Hilfe-Kurs teil.
Die Notfallnummern für die Erreichbarkeit der Erziehungsberechtigten befinden sich im Ordner "Klassenlisten" im Sekretariat.
Notfallnummern:
Polizei: 110
Feuerwehr: 112
Giftnotruf: 02 28-19 24 0
Weitere Notfallnummern befinden sich im Notfallordner im Büro.
8. Hygiene im Außenbereich
Der Pausenbereich hat Spiel-, Lauf- und Ruhezonen. Abfallbehälter stehen in ausreichendem Maße zur Verfügung.
Der Spielbereich wird täglich auf Verunreinigungen kontrolliert.
Die Spielgeräte werden vom Hausmeister und der MAGS regelmäßig auf Schäden bzw. Unfallgefahren kontrolliert.
Nach Feiern auf dem Schulhof, besonders nach Klassenfesten, wird der Restmüll von den Feiernden mitgenommen. Lebensmittelreste werden nicht im Container entsorgt, da die Leerspanne recht groß ist und das Anlocken von Ratten dadurch vermieden werden soll.
Der Schulhof wurde in vier Zonen eingeteilt, um in den Pausenzeiten eine Durchmischung der Jahrgänge zu verhindern.
9. Sonstige Hygieneanforderungen
Schädlingsprophylaxe- und bekämpfung: Gesundheitsschädlinge sind Tiere, durch die Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können. Dazu zählen an Schulen Fliegen, Läuse, Schaben, Mäuse und Ratten.
Der Hausmeister führt regelmäßig Kontrollen durch.
Sollte sich ein Befall einstellen, wird die Schulleitung, der Schulträger oder das Gesundheitsamt benachrichtigt. Nach Absprache mit dem Schulträger wird u.U. ein kompetenter Schädlingsbekämpfer benachrichtigt.
Festlegung der Zuständigkeit
Der Hygieneplan wird alle zwei Jahre und bei Bedarf (z. B. während der Coronakrise) überprüft und dokumentiert. Eine Information des Kollegiums und des weiteren Personals finden jeweils nach den Sommerferien statt.
Stand August 2020
Bei uns gibt es seit dem 2. Halbjahr im Schuljahr 2013/2014 bis einschließlich Klasse drei keine Noten mehr. Die Änderung der AO Grundschule zum 01.02.2012 ermöglichte es uns, diesen Wunsch umzusetzen.
Entstehung der Idee
Schon länger hatten wir als Kollegium die Idee einer notenfreien Schule unter anderem aus folgenden Gründen:
• Wir möchten keine „Auslese der Schwachen“
• Der Vergleich mit anderen ist weniger wichtig als der individuelle Fortschritt
• Die Kinder sollen für die Sache lernen, nicht für die Note
• Wir möchten Lernen ohne Druck und so das Selbstvertrauen der Kinder stärken
• Wir möchten angstfreies Lernen ermöglichen
• Noten geben keine konstruktive Rückmeldung, die beim Lernprozess des Kindes weiterhilft
Die folgenden Schritte sind wir bis zur Verwirklichung unserer Idee gegangen:
• Änderung der AO Grundschule und Entschluss des Kollegiums: Wir wollen bis einschließlich Klasse 3 notenfrei sein
• Einholen eines Meinungsbildes von Eltern und Kindern
• Lesen von Fachliteratur zum Thema Noten, Fortbildung der Kollegen sowie Lehrerkonferenzen zu diesem Thema
• Besuch in der Bielefelder Laborschule
• Diskussions- und Informationsabend für Eltern mit dem Referenten Horst Bartnitzky
• Beschluss der Schulkonferenz zum Verzicht auf die Noten in Klasse 3
• Erarbeitung unseres Konzeptes "notenfrei"
Kinderäußerungen auf die Frage: Wie findest du Noten?
Zitate der Bielefelder Laborschule, die unseren Weg bestärkte:
• Noten berücksichtigen das Leistungsergebnis, nicht den Leistungsprozess
• Gute Noten sind angenehm, aber nicht genug
• Schlechte Noten fördern nicht, aber sie können hemmen
• Noten orientieren sich am Durchschnitt einer Klasse, eines Jahrgangs, einer Nation, nicht am Leistungsvermögen des Einzelnen
• Noten vergleichen Unvergleichliches: Individuen
Zitate aus der Literatur:
• Horst Bartnitzky / Grundschulverband aktuell:
" Das Hauptmanko der Ziffernnoten ist das dahinterstehende Denken, die Leistungen der Kinder könne man zum selben Zeitpunkt an denselben Anforderungen messen und der Gedanke, der Vergleich der Leistungen mittels Zensuren könne die Kinder zum Lernen anstacheln. Beides ist irrig: Will man dem kindlichen Leisten gerecht werden, dann muss man seine Leistungen am eigenen Fortschritt messen. Nichts motiviert so sehr wie der eigene Erfolg, also die Feststellung der eigenen Fortschritte, das Überwinden einer Schwierigkeit, die Anerkennung des gelungenen Werks. Die kindgerechte Grundschule braucht deshalb ein anderes Leistungskonzept als es das traditionelle Zensurenwesen hergibt."
• Georg Lind / Erziehung und Wissenschaft 5 / 12:
"Wenn ein Schüler schwache Noten hat, dann bekommt er Angst. Und Angst ist die größte Lernbremse, die es gibt."
• Michael de Clerque / Rheinische Post 4.12.2012:
„Noten sind nur eine Momentaufnahme. Und Kinder mehr als Zensurenbringer. Wichtig ist, ihnen zu vermitteln: Nicht jeder Fehler ist eine Katastrophe.“
• Rheinische Post 22.11.2012:
„Jeder dritte Grundschüler ist gestresst.“
• Axel Backhaus, Erika Brinkmann, Hans Brügelmann / GrundschulEltern 08.Februar 2013:
„Fünf Kinder – dieselbe Note – aber ganz unterschiedliche Leistungen. Hinzu kommt, dass sich die Benotung einer Leistung leicht ändern kann, wenn Kinder die Klasse wechseln oder eine neue Lehrerin bekommen. Gerecht, weil Zahlen so neutral aussehen?“
Folgendermaßen haben wir unsere Idee in die Tat umgesetzt:
Ampelbögen:
Wir haben uns zunächst Gedanken gemacht, wie wir Kindern und Eltern eine detaillierte Rückmeldung zu den schulischen Leistungen ohne Noten geben können.
So ist die Idee der Ampelbögen entstanden, die wir für alle Fächer und in diesem Schuljahr auch für das Arbeits- und Sozialverhalten erstellt haben.
Wichtig ist uns, dass die Kinder sich in diesen Bögen selbst einschätzen und dann eine Rückmeldung zu allen geforderten Kompetenzen der Fächer erhalten. Daraus folgen dann bei Bedarf konkrete Tipps zur Weiterarbeit, die sie vom Lehrer erhalten. Es werden in allen Fächern wichtige Kompetenzen "geampelt“, die im Laufe des Schuljahres erreicht werden sollten. Die Ampelbögen dienen regelmäßig als Grundlage für Kinder- und Elterngespräche rund um Kompetenzen und Leistungen.
Rasterzeugnisse:
In Anlehnung an unsere Ampelbögen haben wir Rasterzeugnisse ohne Noten für das zweite und dritte Schuljahr erstellt, in denen die gleichen Kompetenzen wie in den Ampelbögen beurteilt werden.
Textzeugnisse:
Im ersten Schuljahr sind wir dabei geblieben, Textzeugnisse zu schreiben, da es im ersten Jahr um das "Ankommen" in der Schule geht und wir das für die "Kleinen" persönlicher finden. Die Kompetenzen werden in diesem ersten Zeugnis als Fließtext ausformuliert.
Unsere Schule fördert die kindliche Entwicklung durch Bewegung, Spiel und Sport. Hierdurch erschließt sie eine angemessene Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur. Regelmäßige sportliche Aktivitäten sorgen für einen Ausgleich der häufig einseitigen Bewegungsanforderungen im Alltag. Sport, Bewegung und Spielformen entstehen oft aus Unterrichtssituationen und werden für alle Schüler weiterentwickelt.
Förderung bewegungsspezifischer Begabungen, die in speziellen Trainingseinheiten als Ziel den Leistungsvergleich in Wettkämpfen anstrebt:
Förderung des strategischen Denkens:
Zum Lesen verführen! Wie geht das?
Wir Lehrer der GGS Beckrath wollen bei den Kindern eine anhaltende Freude am Lesen wecken. Wir wollen ihnen helfen zu erfahren, wie schön Sprache sein kann. Darüber hinaus sollen die Kinder begreifen lernen, dass Lesen auch Welterfahrung bedeutet.
Im Hinblick darauf haben wir in den vergangenen Jahren verschiedene Aktivitäten entwickelt, die zum Teil schon Tradition an unserer Schule sind. Alljährlich findet in den Klassen eine Lesewoche statt, in der die Kinder zu einem Buch fächerübergreifend arbeiten. Im Rahmen einer Ausstellung können Eltern und Besucher sich dann von den tollen Ergebnissen überzeugen.
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Regelmäßig erstellt ein wechselndes Redaktionsteam aus dem 4.Jahrgang unsere Schülerzeitung. Schüler schreiben für Schüler!
Häufiger haben unsere Viertklässler schon "richtig" Zeitung gelesen und zwar in Kooperation mit der Tageszeitung "Rheinische Post". In den Klassen gibt es regelmäßig ein Bücherangebot zu aktuellen Lernthemen. Auch außerschulische Kontakte zur Stadtbibliothek oder zu Buchhandlungen werden von uns wahrgenommen. Manche Lehrer laden ihre Schüler und Schülerinnen zu einer Lesenacht ein oder bieten offene Lesezeiten an.
Zur Unterstützung eines zügigen und sicheren Leselernprozesses stehen uns auch noch liebe Lesemütter mit Tat und Kraft zur Seite.
Große Begeisterung hat der seit 2008 durchgeführte Lesewettbewerb für alle Jahrgänge hervorgerufen. Auch an außerschulischen Wettbewerben wie die von "Stiftung Lesen" oder "Flohkiste" hat sich bereits die ein oder andere Klasse beteiligt.
Stolz sind wir auf unsere zentrale Schülerbücherei, die mit Hilfe von Elternspenden und der jährlichen Unterstützung unseres Fördervereins immer umfangreicher wird. Hier kann man sich zurückziehen und in Ruhe schmökern.
Auch das Theater wird in die Hinführung zur Literatur miteinbezogen. Sei es als Theater von Kindern für Kinder oder durch den jährlichen Besuch des Stadttheaters bzw. des Weihnachtsmärchens in Schelsen zur Weihnachtszeit.
Und wenn ein Kind trotz aller Verführung zum Lesen noch nicht selber lesen will, dann leistet Vorlesen wertvolle Hilfe. Lehrer lesen Schülern genauso vor wie schon zahlreiche Autoren in unserer Schule die Neugier bei unseren Kindern durch Vorlesen geweckt haben.